1) Wie erhalte ich die Rechnung?
Nach Abschluss (oder bei längeren Verordnungen per Zwischenrechnung) erhalten Sie eine Praxisrechnung nach den unten genannten Faktoren sowie – falls vorhanden – Ihr Originalrezept zur
Einreichung.
2) Übernimmt meine Versicherung alle Kosten?
Das ist vertragsabhängig. Einige Tarife erstatten vollständig, andere anteilig. Eventuelle Differenzen zwischen Erstattung und Praxispreis tragen die Patient:innen selbst.
3) Muss ich in Vorleistung gehen?
Ja. Die Rechnung wird zunächst privat bezahlt, anschließend können Sie sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen.
4) Gibt es Beihilfe-Sonderpreise?
Nein. Wir bieten keine gesonderten Beihilfesätze an.
5) Wo finde ich die Preise?
siehe unten
6) Was, wenn meine Versicherung kürzt?
Bitten Sie Ihre Versicherung um eine schriftliche Begründung (mit Tarif-/Vertragsbezug).
Je nach Leistung bewegen sich unsere Sätze in der Regel zwischen dem 1,8- bis 2,3-fachen VdAK-Satz, was von Gerichten (u. a. OLG Karlsruhe, AZ 13 U 281/93) als angemessen bestätigt
wurde.
Unsere Honorarforderungen liegen innerhalb dieser anerkannten Spanne.
Telefonanmeldung:
Mo bis Fr: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo bid Do: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Öffnungszeiten:
Mo - Do : 07:00 - 20:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr