Fragen zur privaten Abrechnung?

1) Wie erhalte ich die Rechnung?
Nach Abschluss (oder bei längeren Verordnungen per Zwischenrechnung) erhalten Sie eine Praxisrechnung nach den unten genannten Faktoren sowie – falls vorhanden – Ihr Originalrezept zur Einreichung.

2) Übernimmt meine Versicherung alle Kosten?
Das ist vertragsabhängig. Einige Tarife erstatten vollständig, andere anteilig. Eventuelle Differenzen zwischen Erstattung und Praxispreis tragen die Patient:innen selbst.

3) Muss ich in Vorleistung gehen?
Ja. Die Rechnung wird zunächst privat bezahlt, anschließend können Sie sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen.

4) Gibt es Beihilfe-Sonderpreise?
Nein. Wir bieten keine gesonderten Beihilfesätze an.

5) Wo finde ich die Preise?
siehe unten

6) Was, wenn meine Versicherung kürzt?
Bitten Sie Ihre Versicherung um eine schriftliche Begründung (mit Tarif-/Vertragsbezug). 

 

Je nach Leistung bewegen sich unsere Sätze in der Regel zwischen dem 1,8- bis 2,3-fachen VdAK-Satz, was von Gerichten (u. a. OLG Karlsruhe, AZ 13 U 281/93) als angemessen bestätigt wurde.
Unsere Honorarforderungen liegen innerhalb dieser anerkannten Spanne.