Liebe Patienten,
Seit dem 1.10.22 gilt laut dem IfSG eine erneute Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske (oder etwas Vergleichbarem) für Patienten.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:
1) Kinder unter 6 Jahren: ohne Maske
2) Kinder bis 13 Jahre: es reicht eine OP-Maske
3) Gehörlose, Schwerhörige und deren Kommunikationspartner
4) Personen mit Maskenbefreiungsattest.
Bitte achten Sie weiterhin darauf, nur zur Therapie zu kommen wenn sie keine akuten Erkältungssymptome zeigen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Herzlichen Dank
Ihre Andrea Erbe mit Team