Terminvergabe nach Vereinbarung
0173 - 30 72 83 2 Fragen zur Therapie, Susanne Markel
0831 - 27722 Terminierung
Behandlungshonorar
Zwischen der Praxis für Osteopathie und Kinderosteopathie Susanne Markel und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Das Behandlungshonorar liegt bei:
60 Minuten für 90 Euro
30 Minuten für 45 Euro (nur bei Folgeterminen für Säuglinge und Kleinkinder)
Im Anschluss der Behandlung stelle ich Ihnen eine Rechnung, die in bar oder mit Ec- Karte auszugleichen ist.
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Einige Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung über die Erstattungspraxis. Oft ist ein Privatrezept von einem Arzt notwendig, das Sie bitte beim ersten Termin mitbringen. Für die Erstattung reichen Sie dann das Rezept mit meiner Rechnung ein.
Hier finden sie eine Übersicht über die Kassen die Osteopathie bezuschussen:
http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Private Krankenkassen
Die Erstattung für Osteopathie ist abhängig von den Rahmenbedingungen ihres Versicherungsvertrages. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Erstattungspraxis.
Private Zusatzversicherungen
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker besitzen, kann ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ausstellen. Ein ärztliches Attest ist hier nicht notwendig.